FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist das eigentlich genau?
=> Grundverständnis nationaler Jugendarbeit (PDF)

Wie kann ich als Interessierter teilnehmen?
Jeder Interessierte kann in den beschriebenen Projekten teilnehmen oder eigenen Ideen umsetzen helfen. Wichtig zu wissen ist, dass man in den meisten Fällen nur als juristische Person Anträge stellen kann (als Verein, Schule, Stiftung, Berufsschule etc). Darüber hinaus sind in bestimmten Förderprogrammen bestimmte Richtlinien für die Teilnahme zu beachten (Alter oder beruflicher Status). In jedem Fall sind Motivation und Bereitschaft, sich auf das „Fremde“ einzulassen von Wichtigkeit.

Was bringt mir die Teilnahme an einem internationalen Projekt?
Einen klaren Zuwachs an interkulturellen „Aha-Effekten“, die Fähigkeit wird entwickelt, sich mit anderen Kulturen konstruktiv auseinanderzusetzen. Mit dem einher geht oft eine Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen in Englisch als Arbeitssprache oder sogar in der Sprache des Gastlandes.
Für Projekte mit beruflichem Hintergrund gilt, dass man nach der Teilnahme oft neue Methoden, Arbeitsweisen und Hintergrundwissen der Gastländer in der Heimat zurückkehrt. Welcher Chef freut sich nicht über neue Ideen seiner Mitarbeiter?

Und was noch? Bekomme ich ein „Zeugnis“ oder Ähnliches?
Jede Teilnahme wird im Rahmen des jeweiligen Förderprogramms zertifiziert. Dies geschieht mittlerweile europaweit standardisiert. Für Projekte in der beruflichen Bildung/Weiterbildung geschieht das im Rahmenkonzept der EUROPASSES (Lebenslauf, Mobilitätspass, Sprachenpass etc.). Für Projekte außerhalb dieser Struktur durch den YOUTHPASS.
Näheres und Details zur Handhabung solcher Zertifizierungsinstrumente unter

=> www.na-bibb.de/
=> www.de.multipassdb.org
=> www.youthpass.eu
Darüber hinaus kann sich jeder Teilnehmer individuelle Zertifikate ausstellen lassen, wenn die teilnehmenden Organisationen und Partner dies nicht ohnehin vorgesehen haben.

Muss ich fremde Sprachen sprechen, wenn ich an internationalen Projekten teilnehmen will?
Nicht zwingend, es ist kein Kriterium des Ausschlusses. Viele Interessierte nehmen gerade deshalb teil, weil sie ihre sprachlichen Horizonte erweitern wollen. Grundsätzlich gilt, dass eine Fremdsprache (meist Englisch) der Kommunikation in einem Projekt förderlich ist.

Kann man internationale Projekte im Reisebüro buchen?
Nein! Solche (Bildungs-) Projekte sind haben nicht kommerziellen Charakter und dienen nicht dem Geld verdienen.

Was finanziert ein Programm genau, wofür bekommt ein Teilnehmer Geld?
In den meisten Fällen werden alle mit den Auslandsaufenthalt im Zusammenhang stehende Kosten finanziert. Dazu zählen Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten, ggf. ein Sprachkurs und Versicherungen.

Sollten die Kosten z.B. in eine „Hochpreisland“ die Finanzierung übersteigen, sind Eigenbeiträge oder weitere Zuschüsse (z.B. durch den Arbeitgeber) erforderlich. Grundsätzlich können die Gelder als Stipendium ausgezahlt werden oder die Kosten werden zwischen den Projektpartnern direkt beglichen.

Braucht am einen Reispass zur Teilnahme an internationalen Projekten?
Nicht zwingend, innerhalb der EU ohnehin nicht (das Schengener Abkommen ermöglicht sogar den unkontrollierten Reiseverkehr der Teilnehmerstsaaten). Dazu siehe auch www.auswaertiges-amt.de

Für Projekte außerhalb der EU gelten verschiedene Bestimmungen, manche Länder fordern Reispässe oder gar Visa (z.B. die GUS-Staaten).

Näheres dazu erfährt man im nächsten Reisbüro oder bei den deutschen Projektträgern.

Bin ich versichert wenn ich in einem Projektzusammenhang im Ausland unterwegs bin?
In den meisten Projekten sind Auslandkrankenversicherungen eingeschlossen. Dies entbindet die Teilnehmer nicht, sich selber darüber hinaus selber abzusichern (z.B. Krankentrücktransport, Haftpflicht etc.). Auch hier ist zwischen EU- und Nicht EU-Ländern und zu unterscheiden.

Fragen Sie hierzu ihren Versicherungsvertreter.

Stellt mich mein Arbeitgeber oder meine Berufschule/Universität frei, wenn ich teilnehmen möchte?
Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Grundsätzlich gilt, dass bei geförderten Projekten die Schulen, Universitäten und Unternehmen als Antragsteller fungieren und damit ein natürliches Interesse haben, motivierte Teilnehmer zu gewinnen. In Abhängigkeit von der Dauer der Auslandaufenthalte werden oft Instrumente wie Bildungsurlaub (gilt nur in einigen Bundesländern) angewendet. Darüber hinaus müssen Auslandpraktika als ohnehin zu absolvierenden Praktikumszeit von den deutschen Behörden anerkannt werden. Bei längeren Auslandaufenthalten kann man sich mit seinem Arbeitgeber nicht selten auf einen „Mix“ aus Arbeitszeit und Urlaub einigen.

Welche Qualitätsstandards werden kommen in internationalen Projekten zur Anwendung?
Dieses Standards werden durch die Finanzierungsinstrument und Förderprogramme festgelegt. Jeder Projektträger ist gehalten, diese Standards anzuwenden und unter Einbeziehung der Teilnehmer an den Projekten umzusetzen. Instrumente der Evaluierung und des Monitorings sind in allen Förderprogrammen obligatorisch.